Bewertung
Pädagogisches Ziel jeglicher Leistungsbeurteilung ist die Leistungsentwicklung und Leistungsförderung. Sie hat somit eine unterrichtsfachliche als auch eine erzieherische Funktion. Die den Lernprozess begleitende Bewertung soll den Schülerinnen und Schülern helfen, ihre Leistungen einzuschätzen und ihre Lernprozesse optimal zu gestalten.
Erfolgreiches eigenverantwortliches und kooperatives Lernen erfordert neben fachwissenschaftlichen auch methodische und soziale Kompetenzen. Mit der Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens wird diesem Aspekt unserer pädagogischen Arbeit Rechnung getragen.
Entsprechend den rechtlichen Vorgaben der Verordnung für die Sek I, den Ausführungsvorschriften für Prüfungen und der Verordnung für die gymnasiale Oberstufe wurden an unserer Schule Regeln vereinbart, die ein einheitliches Vorgehen unserer Lehrer fördern und den Schülern realistische Selbsteinschätzungen ermöglichen.
Links und Downloads
Verordnung für die gymnasiale Oberstufe
Ausführungsvorschriften über schriftliche Prüfungen
Ausführungsvorschriften über Zeugnisse
Kriterienorientierte Bewertung von Klausuren
Grundsätze für die Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I
In die Gesamtbeurteilung eines Schülers gehen schriftliche, mündliche und sonstige Leistungen ein.
- Schriftliche Leistungen: Klassenarbeiten, schriftliche Lernerfolgskontrollen, schriftliche Teile von Projektarbeiten, Protokolle, Vergleichsarbeiten
- Mündliche Leistungen: Beiträge zum Unterrichtsgeschehen, Dialoge/Monologe, Kurzkontrollen, Hörverstehen, mündliche Teile von Projektarbeiten, Vorträge, mündliche Teile von Vergleichsarbeiten
- Sonstige Leistungen: Hausaufgaben, Hefterführung, praktische Teile von Projekten, Teamarbeit
Im November und im April erhält jeder Schüler eine schriftliche Information über seinen Leistungsstand in allen Fächern (Zwischenzeugnis).
In den Kern, -Wahlpflicht und Profilfächern werden Klassenarbeiten geschrieben, deren Arbeitszeit zwischen 45 und 90 Minuten liegt. Die inhaltlichen Schwerpunkte sind den Schülern spätestens eine Woche vor dem Termin bekannt zu geben.
Für die Anzahl und Art der Klassenarbeiten gelten folgende Regelungen:
Fach | Klasse | Art |
---|---|---|
Deutsch | 7-10 | 2 Diktate und 2 Niederschriften |
Mathematik | 7-10 | 4 Klassenarbeiten |
1., 2. und 3. Fremdsprache | 7-10 | 4 Klassenarbeiten |
Wahlpflichtunterricht | 8-10 | 2 Klassenarbeiten |
In Fächern, die keine Klassenarbeiten schreiben (außer Sport), wird mindestens eine 20- bis 30-minütige schriftliche Lernerfolgskontrolle (LEK) im Halbjahr geschrieben. Die Bewertung von Klassenarbeiten und schriftlichen Lernerfolgskontrollen erfolgt entsprechend dem folgenden Bewertungsmaßstab:
Note | Prozentsatz der erreichten Bewertungseinheiten |
1 | wird erteilt bei mindestens: 95 % |
2 | wird erteilt bei mindestens: 80 % |
3 | wird erteilt bei mindestens: 65 % |
4 | wird erteilt bei mindestens: 50 % |
5 | wird erteilt bei mindestens: 20 % |
6 | wird erteilt bei unter: 20 % |
Bewertung der allgemeinen Unterrichtsarbeit (Mitarbeit)
Die allgemeine Unterrichtsmitarbeit ist bei der Bewertung des allgemeinen Teils der Schülerleistung mit mindestens 1/3, höchstens 2/3 zu wichten. Die Bewertung orientiert sich an folgenden Kriterien: Die allgemeine Unterrichtsmitarbeit ist bei der Bewertung des allgemeinen Teils der Schülerleistung mit mindestens 1/3, höchstens 2/3 zu wichten. Die Bewertung orientiert sich an folgenden Kriterien:
Note | Quantität | mündliche Mitarbeit | Aufgaben/ Übungen |
Note 1 Punkte 15-13 | Ständige freiwillige Mitarbeit im Unterricht. | Erkennen des Problems und Einordnung in Zusammenhängesachgerechte und ausgewogene Beurteilungeigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur Problemlösungangemessene, klare sprachliche Darstellung | Anforderungen werden konzentriert, eigenständig und schöpferisch umgesetztErgebnisse sind fachlich richtigErgebnisse werden vor der Klasse vorgestellt und umfassend begründet |
Note 2 Punkte 12-10 | Regelmäßige freiwillige Mitarbeit im Unterricht. | Verständnis schwieriger Sachverhalte und deren Einordnung in den GesamtzusammenhangErkennen des Problems, Unterscheidung zwischen Wesentlichem und UnwesentlichemKenntnisse über die Unterrichtsreihe hinaus | Anforderungen werden erfülltErgebnisse sind fachlich richtigErgebnisse werden teilweise vorgestellt |
Note 3 Punkte 9-7 | Zurückhaltende freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Dem Unterricht wird immer gefolgt. | im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher Fakten aus dem unmittelbar aktuellen StoffVerknüpfung mit Kenntnissen der ganzen Unterrichtsreihe | Anforderungen werden erfülltErgebnisse sind richtiges Bedarf bei der Umsetzung zum Teil fachlicher Hilfe |
Note 4 Punkte 6-4 | Nur gelegentlich freiwillige Mitarbeit im Unterricht. | Äußerungen beschränken sich auf die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus unmittelbar behandeltem Stoffgebiet und sind im Wesentlichen richtig | Anforderungen werden nur teilweise umgesetztes sind viele fachliche Hilfen notwendig |
Note 5 Punkte 3-1 | Beteiligung nur nach Aufforderung. | Äußerungen nach Aufforderung sind nur teilweise richtig. | Anforderungen werden nur ansatzweise erfülltman überlässt anderen die Umsetzung der Forderungen |
Note 6 Punkte 0 | Keine Mitarbeit im Unterricht. Häufige Beschäftigung mit anderen Dingen. | Äußerungen nach Aufforderung sind falsch. | keine Aufgabenerfüllungman überlässt anderen die Umsetzung der ForderungenErmahnungen diesbezüglich werden ignoriert |
Nichterbringen von Leistungen und Täuschungsversuche
Klassenarbeiten und schriftliche Lernerfolgskontrollen und Klausuren, die aus Gründen, die der Schüler nicht zu verantworten hat, nicht mitgeschrieben wurden, werden in der Regel nachgeschrieben. Nachschreibetermine sind außerhalb der Unterrichtszeit des Schülers zu planen. Nachschreibetermine können auch sonnabends geplant werden.
Werden Leistungen aus von den Schülerinnen und Schülern selbst zu vertretenden Gründen nicht erbracht, sind sie mit der Note 6 zu bewerten. Selbst zu vertretende Gründe sind insbesondere Leistungsverweigerung, Täuschungsversuch oder Unleserlichkeit der Arbeit. Als Leistungsverweigerung gilt auch das unentschuldigte Fehlen, wenn vorher zur Leistungserbringung aufgefordert wurde oder durch den Umfang des unentschuldigten Fehlens keine kontinuierliche Leistungsbewertung möglich ist.
Organisatorische Grundsätze für schriftliche Kontrollen
Klassenarbeiten und Lernerfolgskontrollen
Innerhalb einer Woche sind folgende Regelungen zu beachten:
- Es werden maximal 3 Klassenarbeiten geschrieben.
- Die Gesamtzahl der Klassenarbeiten und der schriftlichen Lernerfolgskontrollen darf 5 nicht überschreiten.
An einem Unterrichtstag gilt folgende Regelung:
- Es werden maximal 1 Klassenarbeit und 1 Lernerfolgskontrolle oder 2 Lernerfolgskontrollen geschrieben.
Klausuren und Lernerfolgskontrollen
Für die Klausurplanung gelten folgende Grundsätze:
- Leistungskursklausuren werden nicht an zwei aufeinander folgenden Tagen geplant.
- Wöchentlich werden höchstens drei planmäßige Klausuren geschrieben.
- Der zeitliche Umfang von Grundkursklausuren beträgt 90 Minuten.
- Die Arbeitszeit für Leistungskursklausuren liegt in der Regel zwischen drei und vier Unterrichtsstunden.
- Mindestens eine der Klausuren im 3. Kurshalbjahr muss die für die schriftliche Abiturprüfung festgesetzten Zeit- und Leistungsstandards erfüllen.
- Vor den Probeklausuren für das Abitur findet kein weiterer Unterricht statt. An allen anderen Klausurtagen wird der Unterricht vor und nach den Klausuren planmäßig erteilt, es werden jedoch keine weiteren schriftlichen Kontrollen geschrieben.
Bewertung von Arbeits- und Sozialverhalten
Mit dem Jahreszeugnis bzw. Prüfungszeugnis erhält der Schüler der SEK I ein Beiblatt, auf dem das Arbeits- und Sozialverhalten des Schülers bewertet wird. Bewertet werden:
Probezeit- und Versetzungsregelungen
Grundlagen für die Entscheidung über das Bestehen der Probezeit und die Versetzung eines Schülers sind § 6 und § 40 der Sek I-Verordnung vom 19. Januar 2005.
Download PDF:
Ein Schüler wird versetzt (hat die Probezeit bestanden), wenn er:
- höchstens in einem Fach mangelhafte Leistungen hat oder
- höchstens eine ungenügende Leistung oder zwei mangelhafte bei ansonsten aus- reichenden Leistungen hat.
und folgende Ausgleichsbedingungen erfüllt sind:
Leistungsausfall in einem Kernfach* | Leistungsausfall in einem anderen Fach | Ausgleichsbedingung |
einmal Note 5 | einmal Note 5 | mindestens einmal Note 3 in einem Kernfach und einmal Note 3 in einem beliebigen Fach |
zweimal Note 5 | mindestes zweimal Note 3 in beliebigen Fächern | |
einmal Note 6 | mindestes zweimal Note 2 in beliebigen Fächern |
Für die Versetzung in die Oberstufe ist außerdem das Bestehen der Prüfung zum mittleren Schulabschluss Voraussetzung.
Ein Schüler wird nicht versetzt (hat die Probezeit nicht bestanden), wenn er:
- in mehr als zwei Fächern Leistungsausfälle hat oder
- in zwei Kernfächern mangelhafte oder
- in einem Kernfach ungenügende Leistungen hat.
Nachversetzung/Nachprüfungen
Nicht versetzte Schüler können einmal in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 an einer Nach- prüfung in einem Fach (außer Sport) teilnehmen, wenn durch das Bestehen der Prüfung eine Versetzung möglich wird. Eine zweite Nachprüfung ist zum Erreichen der Abschlussbedingungen des mittleren Schulabschlusses oder zum Erreichen der Ver- setzung in die Oberstufe möglich.
Das Verfahren zu Nachprüfungen ist in § 23 der Sek I-VO festgelegt.
- Die Klassenkonferenz entscheidet über die Zulassung eines Schülers.
- Die Eltern des Schülers entscheiden über die Teilnahme ihres Kindes.
- Die Aufgaben werden durch den unterrichtenden Fachlehrer erstellt.
- Die Prüfung findet am letzten Ferientag statt.
- Inhalt der Prüfung ist der Unterrichtsstoff des letzten Schulhalbjahres.
- In Fächern ohne Klassenarbeiten erfolgt eine mündliche Prüfung (25–35 Min.).
- In Fächern mit Klassenarbeiten erfolgen eine schriftliche Prüfung (45–90 Min.) und eine mündliche Prüfung (15–20 Min.).
Die Prüfung ist nur bestanden, wenn alle Prüfungsteile mindestens mit ausreichend bewertet wurden.
Bewertung der Hefterführung
Nur ein ordentlich und optisch abwechslungsreich gestalteter Hefter lädt zum Lernen ein. Deshalb legen wir besonders in der 7. und 8. Klasse großen Wert darauf, dass unsere Schüler lernen, ihren Hefter übersichtlich zu gestalten. In beiden Jahrgängen wird die Hefterführung in jedem Unterrichtsfach mindestens einmal bewertet. Eine Bewertung in anderen Jahrgängen ist möglich.
Ordnung und Sauberkeit
- äußerer Eindruck
- Schriftbild
- Gestaltung grafischer Elemente
Deckblattgestaltung
- Name des Schülers
- Unterricht
Gliederung entsprechend den Vorgaben des Fachbereiches
- Theorie
- Übungen, Hausaufgaben…
Vollständigkeit
- Mitschriften
- Hausaufgaben
- Arbeitsblätter
- Lernerfolgskontrollen…
Form
- Datum
- Korrekturrand
- Absätze
- Hervorhebungen von Überschriften und Merksätzen…
Die Note 1 erfordert:
- sinnvolle, themenorientierte und kurz kommentierte Ergänzungen der Mitschriften durch aktuelle Materialien aus Zeitschriften, Internet o.a.
- besonders kreative Gestaltungselemente.
Es erfolgt keine detaillierte Kontrolle von Rechtschreibung und Grammatik.